Sie möchten einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag?
So einfach geht das...
1 - Anfrage senden
Senden Sie eine E-Mail an info@wortlandschaft.de oder per WhatsApp eine Nachricht mit ausführlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben wie der gewünschte Liefertermin, die Zielsprache und Ihre Kontaktdaten.
Vergessen Sie bitte nicht Ihre Dateien oder Dokumente als Anhang mitzuschicken.
2 - Kostenvoranschlag erhalten und bestätigen
Nach spätestens 24 Stunden erhalten Sie einen kostenlosen und individuellen Kostenvoranschlag mit dem genauen Preis und dem Liefertermin.
Sagt Ihnen das Angebot zu, dann schicken Sie einfach eine kurze Bestätigung per E-Mail unter Angabe Ihrer Adresse, Ihres vollständigen Namens sowie des vereinbarten Preises und Liefertermins zu.
Wenn Sie das Dokument per E-Mail als Scan oder Foto senden, und Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen, ist es notwendig, dass Sie das Original bei der Abholung mitbringen oder eine kurze, rechtsverbindliche Zusicherung, dass die Urkunde bei Ihnen im Original vorliegt, wenn Sie diese lieber per Post erhalten möchten.
(Hiermit bestätige ich "Hr./Fr. XXX", dass das Original der Urkunde "XXXXX" mir vorliegt.)
3 - Übersetzung erhalten und bezahlen
Sie erhalten Ihre Übersetzung wie vereinbart termingerecht per E-Mail bzw. Post zusammen mit der Rechnung, oder Sie holen sie nach der Terminvereinbarung einfach ab.
Bezahlen können Sie dann per Überweisung oder bar bei der Abholung.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die beglaubigten Übersetzungen können vom Original, einer beglaubigten Abschrift oder einer einfachen Kopie (z.B. Scan, Foto) angefertigt werden.
Das zu übersetzende Dokument wird später von mir ausgedruckt und untrennbar mithilfe meines Stempels und meiner Unterschrift mit der beglaubigten Übersetzung verbunden.
In der Regel ist dies ausreichend, aber es hängt von der jeweiligen Behörde ab, ob - wie zum Beispiel bei der Anerkennung von Hochschulabschlüssen in Deutschland durch die Bezirksregierung - verlangt wird, dass die beglaubigte Übersetzung an der beglaubigten Kopie des Originals angeheftet wird.
Deshalb erkundigen Sie sich bitte zuerst vorher bei der zuständigen Stelle, was genau verlangt wird, wobei ich Sie natürlich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung gerne berate.