AAB


Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) – Wortlandschaft

 

0. Unter dem Namen "Wortlandschaft" bietet die selbstständige, freiberufliche und allein haftende Diplom-Übersetzerin Emma Fernández Díaz Sprachdienstleistungen.

(Stand: April 2019)                                                      

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Wortlandschaft und seinem Auftraggeber. Sie treten mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Kraft, soweit nicht bei Auftragserteilung etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

 

(2) Die Bedingungen gelten als anerkannt, wenn nicht binnen drei Tagen ein schriftlicher, die nicht anzuerkennende Bedingung nach Art und Umfang genau bezeichnender Widerspruch bei Wortlandschaft eingeht.

 

2. Vertragsabschluss

Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit Wortlandschaft kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

 

3. Vertragsausführung

(1) Die Aufträge werden von Wortlandschaft ausgeführt. Sofern es als zweckmäßig oder notwendig erachtet wird, darf sich Wortlandschaft zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Dabei haftet Wortlandschaft lediglich für die sorgfältige Auswahl, wofür es jedoch in jedem Falle genügt, wenn es sich bei den beauftragten Dritten um qualifizierte, berufserfahrene und technisch versierte Übersetzer o.Ä. handelt, die mit Wortlandschaft oder bekannten Firmen und Übersetzern bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben. Die Geschäftsverbindung besteht lediglich zwischen Wortlandschaft und dem Auftraggeber. Ein Kontakt zwischen Auftraggeber und den von Wortlandschaft beauftragten Dritten bedarf der vorherigen Einwilligung.

 

(2) Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen: Übersetzungsaufträge beinhalten in der Regel lediglich die Übersetzung, nicht jedoch die Bearbeitung von Stil oder Layout der Dokumente. Dies betrifft u.U. auch bereits vorhandene Formatierungen u.Ä. im Dokument. Die Bearbeitung von Stil und Layout obliegt dem Auftraggeber im Anschluss an die Übersetzung.

 

(3) Ziel der primären Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Die durchgeführten Korrekturen umfassen ein übliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird und dass diese Korrekturen auf eine Art und Weise gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind.

 

(4) Stilistische Änderungen in größerem Umfang sowie ein Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) gehören nicht zum Korrektorat durch Wortlandschaft und verstehen sich als zusätzliche Dienstleistung.

 

(5) Andere Sprachdienstleistungen, die Wortlandschaft auf seiner Webseite anbietet, werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.

 

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Verwendungszweck des Zieltextes bzw. der Sprachdienstleistung zu benennen. Bei komplizierten Fachtexten ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Abklärung der Fachterminologie verpflichtet. Ohne entsprechende Mitwirkung wird in der allgemein üblichen Fachsprache übersetzt.

 

(2) Der Auftraggeber hat Wortlandschaft rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung bzw. anderer Sprachdienstleistungen zu unterrichten (Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form, etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber Wortlandschaft rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann.

 

(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. anderer Sprachdienstleistungen notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig Wortlandschaft zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.). Damit einhergehend ist Wortlandschaft nur dann zur Übersetzung von Abkürzungen verpflichtet, wenn der Auftraggeber die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen. Weiter kann Wortlandschaft bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen, deren aktuelle Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext bzw. die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert werden.

 

(4) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von Wortlandschaft.

 

(5) Bei jeglicher Art von Fernübertragung der übersetzten Texte bzw. anderer Sprachdienstleistung hat der Auftraggeber die Korrektheit und Vollständigkeit der Übertragung unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, Wortlandschaft habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt. Wortlandschaft ist bei nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers zum Abweichen vom angegebenen Liefertermin berechtigt.

 

5. Fristen, Versand und Übertragung

(1) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen dem Auftraggeber angegeben. Hinsichtlich der Frist für Lieferung der Sprachdienstleistung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von Wortlandschaft angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

 

(2) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 6.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

 

(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text Wortlandschaft zugegangen ist.

 

(4) Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

 

(5) Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber Wortlandschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei Wortlandschaft. Wortlandschaft hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Wortlandschaft hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

 

6. Höhere Gewalt

(1) Für den Fall der höheren Gewalt hat Wortlandschaft den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl Wortlandschaft als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch Wortlandschaft Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

 

(2) Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit seitens Wortlandschaft, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

7. Mängelbeseitigung

(1) Wortlandschaft behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, in der Sprachdienstleistung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb 7 Tagen nach der Lieferung geltend gemacht werden. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen.

 

(2) Beseitigt Wortlandschaft die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt es die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung von Wortlandschaft auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Sprachdienst beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Sprachdienstleistung weiterhin Mängel aufweist.

 

8. Haftung

(1) Wortlandschaft haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Wortlandschaft trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. In keinem Fall können stilistisch motivierte Reklamationen zu Ansprüchen gegen Wortlandschaft führen.

 

(2) Die Haftung ist begrenzt auf die von Wortlandschaft abgeschlossenen Berufshaftpflicht- und Vermögenshaftpflichtversicherung. Im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

 

(3) Wortlandschaft übernimmt keine Haftung für Übersetzungsfehler bzw. Fehler an der Sprachdienstleistung, die auf unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen seitens des Auftraggebers oder auf (teilweise) fehlerhafte oder unleserliche Ausgangstexte zurückzuführen sind. Der Auftraggeber hat die Übersetzung bzw. Sprachdienstleistung auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

 

(4) Wortlandschaft haftet nicht bei Lieferungsverzögerungen aufgrund technischer Schwierigkeiten oder höherer Gewalt.

 

(5) Versäumt es der Auftraggeber, Wortlandschaft darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, oder lässt er Wortlandschaft vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne ihre Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.

 

(6) Für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hervorgeht, haftet Wortlandschaft im Rahmen seiner Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. 

 

(7) Ansprüche des Auftraggebers gegen Wortlandschaft wegen Mängeln der Sprachdienstleistung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Sprachdienstleistung.

 

(8) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

 

(9) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er die Rechte an den fraglichen Dokumenten besitzt. Wortlandschaft kann in diesem Zusammenhang nicht haftbar gemacht werden.

 

9. Geheimnisschutz

(1) Alle Dokumente werden vertraulich behandelt. Wortlandschaft verpflichtet sich zu Stillschweigen über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Sprachdienstleistung für den Auftraggeber bekannt werden. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

 

(2) In Falle der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, Wortlandschaft, und möglichen Erfüllungsgehilfen können wir einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

 

10. Mitwirkung Dritter

(1) Wortlandschaft ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

 

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat Wortlandschaft dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend § 9 verpflichten.

 

11. Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen und sie ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs wird neben den sonstigen Verzugsschäden eine Mahngebühr von EUR 5,50 je Mahnung vereinbart.

 

(2) Wortlandschaft kann bei umfangreichen Projekten einen Vorschuss verlangen, der auf dem Angebot ausgewiesen ist. In begründeten Fällen kann Wortlandschaft die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

 

(3) Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung, bar oder PayPal. Die Gebühren sind vollständig vom Auftraggeber zu tragen.

 

(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann Wortlandschaft die Lieferung ausstehender Leistungen von der vorherigen Begleichung der geschuldeten Zahlungen abhängig machen.

 

(5) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

 

12. Stornierung

(1) Vor Fertigstellung der Sprachdienstleistungen kann der Auftraggeber den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden.

 

(2) Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu 100 %, noch ausstehende zu 50%, mindestens aber 25 % des Auftragsvolumens zu bezahlen.

 

13. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Sprachdienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Wortlandschaft. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

 

(2) Wortlandschaft behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

  

14. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

 

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz von Wortlandschaft.

 

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

 

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch oder Spanisch.

 

15. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

16. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AAB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. 

Wortlandschaft

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