FAQ


Was ist das Muttersprachlerprinzip?

Demnach übersetzt ein Übersetzer stets nur in seine Muttersprache.

 

Wie wird die Übersetzung beglaubigt?

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt der Übersetzer mit einer Beglaubigungsformel, seinem Namensstempel und seiner Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung sowie die Übereinstimmung mit dem Originaltext. Es wird auch vermerkt, ob es ein Original, eine Kopie oder eine beglaubigte Kopie des übersetzten Dokumentes vorlag.

 

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

In Deutschland kann eine beglaubigte Übersetzung lediglich von Übersetzern angefertigt werden, die von den jeweiligen Oberlandesgerichten bzw. Landgerichten hierzu ermächtigt, bestellt, beeidigt bzw. vereidigt wurden. Die Beglaubigung macht Ihre Übersetzung zu einem rechtlich gültigen Dokument. Ob Sie eine Beglaubigung benötigen, erfahren Sie von der behördlichen Stelle, der Sie die Übersetzung vorlegen wollen.

 

Auf der Webseite http://www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de/suche_action, haben die Landesjustizverwaltungen eine Datenbank aller allgemein beeidigten öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer sowie aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.

 

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?

Im Inland wird von deutschen Behörden meist eine beglaubigte Übersetzung von fremdsprachigen Urkunden gefordert, wie beispielsweise bei Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden oder auch Sterbeurkunden. Andere fremdsprachige Dokumente benötigen ebenfalls eine beglaubigte Übersetzung bei Vorlegen von beispielsweise Versicherungsnachweisen, ärztlichen Attesten, Führerscheinen, Bescheinigungen, Verträgen, Schul- und Universitätszeugnissen sowie anderen Dokumenten.

 

Bei Vorlage der beglaubigten Übersetzung im Ausland muss eventuell noch die Beglaubigung des ermächtigten Übersetzers mittels  einer Apostille oder Legalisation (einer Art Überbeglaubigung) erfolgen.

  

Es handelt sich dabei um die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Übersetzers, die beim Landgericht oder im Falle Spaniens auch im Konsulat hinterlegt ist. Mit Hilfe der Apostille/Legalisation wird für das Ausland bestätigt, dass ich ermächtigte Übersetzerin bin, und dass ich solche Übersetzungen anfertigen darf.

 

Bitte klären Sie VORHER mit der jeweiligen zuständigen Behördenstelle ab, was genau verlangt wird.

 

Rechtlicher Hinweis

Diese Information wurde mit angemessener Sorgfalt recherchiert. Eine Haftung für Inhalt oder Aktualität wird nicht übernommen. Sie stellt keine Rechtsberatung dar.

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